Mit ihrem monatlichen Beitrag übernehmen Sie die anfallenden Kosten für ein Patentier Ihrer Wahl.

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Schließen Sie eine tierische Freundschaft und werden Einzeltier-Pate!

Das oberste Ziel im Münchner Tierschutzverein ist es natürlich, unseren Schützlingen die Chance auf ein geeignetes, liebevolles Zuhause zu geben. Manche Fellnasen müssen allerdings länger in unserem Tierheim bleiben. Einige Tiere sind sehr krank, manche verhaltensauffällig und wieder andere haben einfach viel Pech. Zusätzlich Kosten für spezielle Betreuung, längerfristige tierärztliche Versorgung, Spezialfutter und Trainingseinheiten fallen an. Diese Kosten können Sie mit einer Einzel-Tierpatenschaft abdecken.

Werden Sie Pate einer besonderen Fellnase!

Mit einer Einzel-Tierpatenschaft übernehmen Sie die finanzielle Unterstützung für ein Tier Ihrer Wahl. Gerne lassen wir Ihnen eine Auswahl möglicher Patentiere zukommen. Schon ab einem Betrag von 50 € im Monat können Sie Pate oder Patin einer ganz besonderen Fellnase werden. Die Patenschaft ist jederzeit formlos zum Monatsende kündbar.

Antrag zur Einzeltierpatenschaft

Mit der Angabe meiner E-Mail-Adresse erkläre ich mich damit einverstanden, dass mich der Tierschutzverein München e.V. regelmäßig über Neuigkeiten per E-Mail informiert. Es wird versichert, dass die persönlichen Daten ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden

Ich wünsche eine Einzeltierpatenschaft

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um geeignete Tiere vorzustellen.
Ich ermächtige den Tierschutzverein München e.V. die oben beschriebenen Zahlungen der Spendenbeträge von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Auch für ggf. weitere Zahlungen per Lastschrifteinzug, die ich dem Tierschutzverein München e.V. ausschließlich durch eine weitere unterzeichnete Spendenvereinbarung zusichere, gilt dieses Mehrfachmandat. Zugleich erlaube ich meinem Kreditinstitut, die vom Tierschutzverein München e.V. auf meinem Konto eingezogenen Lastschriften einzulösen. Die Frist für die Vorabinformation zum SEPA-Lastschriftverfahren vor Einzug der fälligen Zahlungen beträgt 14 Tage vor Kontobelastung. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die Bedingungen des Kreditinstitutes.
Bei Personen unter 18 Jahren gilt die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Ihre Patenschaft gilt als Spende und kann gemäß §10 Einkommenssteuergesetz steuermindernd geltend gemacht werden. Bis 300 € pro Jahr gilt der Bankbeleg zur Vorlage beim Finanzamt, bei Spenden über 300 € pro Jahr erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung. Die Tierpatenschaft gilt nicht als Mitgliedschaft beim Tierschutzverein München e.V. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

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Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Es wird versichert, dass die persönlichen Daten ausschließlich für Vereinszwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Wenn Sie gerne Zeit mit Ihrem Patentier verbringen möchten, liegt die Freigabe im Ermessen unserer Tierpfleger. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor allem kranke und verhaltensauffällige Tiere oft keinen Besuch empfangen dürfen. Gerne informieren wir Sie aber jederzeit über Ihren Schützling.

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Sie wünschen weitere Informationen? Wenden Sie sich gerne an Sabine Schorer