Wenn Sie vorhaben, Ihr Tier mit in den Urlaub zu nehmen, denken Sie bitte unbedingt an den deutschen Impfpass (gelb) bzw. den EU-Heimtierausweis (blau). Nur so können Sie auf Reisen nachweisen, dass Ihr Schützling wirklich zu Ihnen gehört (bei Verlust, Tierarztbesuch, Diebstahl). Für den Notfall ist es ratsam, die Dokumente als Fotos auf dem Handy zu haben. Bei Auslandsreisen innerhalb der EU sind HalterInnen verpflichtet, ihren Hund vom Tierarzt chippen zu lassen.

Doch nicht nur im Urlaub sind die Papiere wichtig: Der Jagdhund hetzt dem Hasen nach und geht verloren, die Katze kommt ins Tierheim, weil die Besitzerin ins Krankenhaus muss, eine Trennung führt zum Sorgerechtsstreit um die Fellkinder. Wem gehört das Tier in diesen Fällen? Nicht nur beim Kauf oder der Adoption stellt sich die Frage nach dem rechtmäßigen Eigentümer. Laut Gesetz gelten unsere Lieblinge als „Sache“. Bei Streitigkeiten oder Verlust geht es am Ende darum, wer über das Tier verfügen darf.

Auch wenn es nicht in jedem Bundesland gesetzlich vorgeschrieben ist raten wir dringend dazu, Ihren Schützling mit einem Chip kennzeichnen zu lassen und diesen anschließend bei einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX zu registrieren. Das wird nicht vom Tierarzt erledigt, sondern muss von dem/der BesitzerIn selbst vorgenommen werden. Die unverwechselbare Chip-Nummer wird von der Tierärztin im Impfpass oder Heimtierhausweis eingetragen, in dem auch die Daten des Halters oder der Halterin hinterlegt sind. So kann im Falle eines Verlusts oder einer vorübergehenden Abgabe eindeutig nachgewiesen werden, wem das Tier gehört.

Wenn bei uns ein Tier abgegeben wird sind wir rechtlich dazu verpflichtet, eine/n EigentümerIn zu ermitteln. Nur ihm oder ihr wird das Tier ausgehändigt. In der Verwaltung wird der Personal- mit dem Heimtierausweis und der Chipnummer abgeglichen. Geht der Pass verloren, können Sie bei Ihrer Tierärztin einen neuen beantragen.

Für die Zeit in der Sie keinen rechtlichen Nachweis haben ist es wichtig, Futter- und Tierarztrechnungen aufzuheben. So können Sie die regelmäßige Versorgung nachweisen, falls Zweifel an der Zugehörigkeit des Tieres aufkommen. Ganz wichtig: Fotos gelten niemals als Eigentumsnachweis, ebenso wenig wie die alleinige Hinterlegung des Namens bei einer Registrierungsstelle. Allein die Kombination des Impfpasses bzw. Heimtierausweises mit der Chipnummer und den eigenen Daten ist ein gültiges Dokument.

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