Vermittlung/ Auswilderung von Wildtieren

.

Gemeinsam heimischen Wildtieren helfen

Zu den Besonderheiten des Münchner Tierheims gehört unsere Wildtierstation. Als eine der zahlenmäßig größten Abteilung des Tierheims, helfen wir hier über 3000 Tieren im Jahr wieder auf die Beine zu kommen.

Die Wildtierstation beherbergt durchgehend rund 300 Tiere. Je nach Jahreszeit verschiebt sich der Schwerpunkt in der Abteilung. Im Frühling und Sommer sind es mehr Vögel. Im Herbst und Winter sind es die Igel, für die wir regelmäßig Auswilderungsplätze suchen.

Helfen Sie mit bei der Auswilderung unserer Igel!

Es liegt in unserer Verantwortung der Natur und den darin lebenden Tieren zu helfen. Für die Auswilderung unserer Igel benötigen wir Ihre Unterstützung. Üblicherweise werden Igel über einen längeren Zeitraum bei uns versorgt, sodass sie später über ein Gehege kontrolliert ausgewildert werden. Hier kommen Sie ins Spiel…

Ihr Gehege sollte etwa 2qm groß, etwa 40-50cm hoch und ausbruchssicher sein. Ein zusätzliches Igelhäuschen bietet Schutz vor der Witterung und einen Platz zum Schlafen. Hier gilt es den Igel zwei Wochen lang mit Futter und Wasser zu versorgen. Das Tier soll lernen, dass es hier über einen sicheren Rückzugsort verfügt.

Nach zwei Wochen wird das Gehege geöffnet und der Igel in die Freiheit entlassen. Nun noch etwa eine Woche weiter Futter bereitstellen und im Idealfall zieht der Igel nachts los, um seine neue Umgebung zu erkunden und sein neues Revier kennenzulernen. Das Igelhäuschen und Wasser sollten dauerhaft stehen bleiben.

Sie verfügen über einen ruhigen, geeigneten Garten für unsere stacheligen Freunde? Sie haben Zeit und Lust einem unserer Igel die neugewonnene Freiheit zu schenken? Dann wenden Sie sich doch telefonisch oder per Mail an unsere Wildtierstation:

Tel.: 089/921 000-76

E-Mail: wildtiere@tierheim-muenchen.de

Unser Hauptziel ist es alle Tiere wieder auszuwildern. Wildtiere gehören nicht in Gefangenschaft und der Aufenthalt bei uns ist immer nur vorübergehend. Die Haltung von Wildtieren ist prinzipiell verboten. (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG §44) Unsere Abteilung arbeitet auf Grundlage des BNatSchG §45 Abschnitt (5). Dieser besagt, dass das Besitzverbot vorbehaltlich aufgehoben wird, wenn es sich um verletzte, hilflose oder kranke Tiere handelt, um sie gesund zu pflegen.

Sie wünschen weitere Informationen? Wenden Sie sich gerne an Wildtierstation

Downloads