Das Europäische Parlament hat am 28. April in einer finalen Abstimmung über die EU-Verordnung zum Wohlergehen von Hunden und Katzen entschieden. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, unter anderem konkrete Anforderungen zu Haltung, Zucht und Handel der Tiere einzuführen. Das Gesetz soll in zwei Jahren in Kraft treten und betrifft dann über 200 Millionen Tiere. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den Beschluss als einen „Meilenstein für den Tierschutz in Europa“. Der EU-Rat der 27 Mitgliedsländer muss dem Beschluss zwar noch zustimmen, doch das gilt nur noch als reine Formalie.

 

Chip-Pflicht ist wichtige Errungenschaft

Dass alle Katzen und Hunde zukünftig mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem nationalen Haustierregister registriert werden müssen, gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der Verordnung. Diese Maßnahme soll den illegalen Tierhandel und das Aussetzen von Tieren erschweren. Zugleich erleichtert sie die Rückführung von entlaufenen Tieren. Der zentrale Hebel dabei ist die Rückverfolgbarkeit: Wenn Tiere eindeutig erfasst sind, wird es schwerer, sie anonym zu verkaufen oder ihre wahre Herkunft zu verschleiern.

 

Auch wenn es fragwürdig ist, dass private TierhalterInnen ihre Hunde erst nach einer langen Übergangszeit von zehn Jahren bzw. Katzen nach 15 Jahren verpflichtend kennzeichnen und registrieren lassen müssen, ist die Chip-Pflicht ein großer Erfolg für den Tierschutz. HändlerInnen, ZüchterInnen und Tierheime müssen bereits nach vier Jahren aktiv werden. Bauernhofkatzen sind von der Pflicht leider ausgenommen.

 

Qualzuchten verbieten

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Verordnung sind Vorgaben für die Zucht. Hunde und Katzen mit „extremen Merkmalen“ sollen nicht für die Zucht genutzt werden dürfen, wenn ein „hohes Risiko“ für Leid besteht. Das soll künftig genauer reguliert werden, da diese Begriffe noch ziemlich schwammig sind.

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