Hilfloses Fuchsbaby stirbt elendigst wegen falschem Eingreifen

Das Schicksal eines etwa vier Wochen alten Fuchswelpen erschüttert die Herzen der Tierschützer. Spaziergänger entdeckten das Jungtier am Montagmorgen bei einer Autobahnunterführung Richtung Unterföhring regungslos im Gras sitzend. Anstatt den offenbar geschwächten und hilflosen Welpen direkt mitzunehmen und zu einer fachkundigen Stelle zu bringen oder wenigstens umgehend die Polizei, den zuständigen Jäger oder die Feuerwehr telefonisch zu benachrichtigen, ließen sie das Tier zurück. Grundlegend handelt es sich hierbei zwar nicht um den Verstoß eines Gesetzes, dennoch hätte man den Fuchswelpen zu diesem Zeitpunkt womöglich noch helfen können.

 Stattdessen schrieben die Passanten dem Tierschutzverein München um 10:00 Uhr eine E-Mail. Da das zuständige E-Mail-Postfach nicht durchgehend kontrolliert werden kann, wurde die E-Mail erst gegen 13:00 Uhr entdeckt. Darin befand sich ein Video des Fuchses und ein Foto, in welchem leider nur Gras und keine Umgebung zu sehen war, sowie eine eher irreführende Ortsbeschreibung. Eine Telefonnummer für weitere Fragen war nicht hinterlegt. Umgehend wurde ein Tierschutzinspektor zu der vermuteten Stelle geschickt. Über eine Stunde lang hat dort und im Umkreis gesucht, leider vergeblich. Weit und breit war kein Fuchs zu sehen. Ebenso wurde der zuständige Jagdaufsichtsberechtigte informiert, der bis dahin noch gar keine Meldung erhalten hatte. Währenddessen versuchten wir unentwegt per E-Mail, die Passanten zu erreichen, um eine genaue Wegbeschreibung oder telefonische Kontaktaufnahme zu erwirken.

Am nächsten Morgen, den 20.05.25 fanden wir eine Antwort im Email-Postfach vor, die erst spät abends um 20:16 verschickt worden war. Darin teilte man uns mit, dass der Fuchswelpe noch immer vor Ort gewesen war und nun eine Nachbarin ihn mitgenommen habe. Er sei in einem Eimer und könne abgeholt werden. Im Anhang Fotos eines schwarzen Zementkübels mit dem winzig kleinen Fuchsbaby darin.

Wer jetzt aber wie wir mit gesundem Menschenverstand annimmt, dass der Fuchs nun liebevoll untergebracht und erstversorgt worden ist, der hat die Menschheit klar überschätzt.

Als unser Kollege an der angegebenen Adresse die entsprechende Hausnummer nicht fand, rief er die nun wenigstens hinterlegte Telefonnummer an. Am Telefon musste zu seinem Entsetzen erfahren, dass der Fuchs nicht, wie angenommen, in jemandes Obhut untergebracht, sondern im Freien an einer Straße neben einer Mülltonne abgestellt worden war. Nicht einmal für durchgehend Schatten war gesorgt worden. Dort hatte man ihn am frühen Nachmittag des Vortages (!) in einen Mörteleimer, mit einem kleinen Glas Wasser, gesperrt. Beim Öffnen des Eimers konnte der erschütterte Tierschützer nur noch eine nasse Fuchsleiche vorfinden. Das hilflose Baby war lieblos in dem Plastikbehälter im Freien zurückgelassen worden, ohne Möglichkeit, sich Wettereinflüssen zu entziehen oder sich zu trocknen und zu wärmen durch Einstreu oder Decken. 18 Stunden hat das Wildtier dort zubringen müssen, bevor es vermutlich irgendwann in der Nacht verstorben ist.

Wir machen diese entsetzliche Geschichte öffentlich, damit kein weiteres Tier diese Qualen erleiden muss, die dieses Fuchsbaby musste. Normale Bürger sind nicht verpflichtet, einem kranken oder verletzten Wildtier zu helfen. Aber sobald man sich in den Lauf der Natur einmischt, ein Wildtier dieser entnimmt oder die normalen Bewegungs- und Fluchtmöglichkeiten einschränkt, ist man dafür verantwortlich. Die Betreuungsverantwortung schreibt vor, dass das Tier dann seinen Bedürfnissen entsprechend gepflegt, versorgt, ernährt und artgemäß untergebracht werden muss. Dies umfasst auch die tierärztliche Versorgung oder das Verbringen in eine erfahrene Institution. Im Zweifelsfall sollte beim Auffinden eines in Not geratenen Wildtieres grundsätzlich sofort die Polizei oder die Feuerwehr verständigt werden. Sie können abschätzen, ob ein zuständiger Jäger oder eine Wildtierstation die weitere Versorgung übernehmen können.

In dem geschilderten Fall wäre es für den Fuchswelpen stressärmer gewesen, ihn in der freien Natur zu belassen, als ihn derart qualvoll unterzubringen. Im besten Fall hätte ein zuständiges Amt telefonisch sofort informiert werden sollen. Wenn möglich, wartet man vor Ort oder gibt sowohl die Koordinaten wie Ortsfotos weiter. Hilfreich ist es auch, für das Rettungsteam die betroffene Stelle irgendwie zu markieren, zum Beispiel mit einem Taschentuch, das man an einen Baum bindet oder mit einem sonstigen Gegenstand.

Ist man sich bei einem jungen Wildtier nicht sicher, ob es Hilfe braucht, so sollte man es auf keinen Fall anfassen, sondern mit Abstand eine fachkundige Stelle anrufen und die Lage schildern. Den Anweisungen der ExpertInnen ist dann in jedem Fall Folge zu leisten!

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