Was TierschützerInnen antreibt, ist der tiefsitzende Wunsch, geschundenen Wesen, denen menschenverschuldetes Unrecht widerfahren ist, ein besseres Leben zu ermöglichen, ihre körperlichen und seelischen Wunden zu heilen und Hoffnung zu stiften. Für den schweren Einsatz und den Kummer, den die AktivistInnen oft nach Feierabend mit nach Hause nehmen, werden sie in der Regel mit dem guten Gefühl, ein Leben gerettet und jemandes Welt zum Positiven verändert zu haben, entschädigt. Im vorliegenden Fall mussten wir diesbezüglich lange zittern.

Anfang Februar meldete eine aufmerksame Tierfreundin dem Veterinäramt München-Land eine bis auf die Knochen abgemagerte Junghündin. Die beigefügten Fotos erinnerten an Bilder, die man von Straßenhunden aus dem Ausland kennt. Die reinrassige Magyar-Vizsla-Hündin war nur noch ein von Haut überzogenes Skelett. Umgehend fuhr das Veterinäramt zusammen mit dem Tierschutzverein München zu einer Adresse in Unterhaching, denn der Zustand des Tieres sah lebensbedrohlich aus.

Vor Ort bestätigte sich der Verdacht. Die erst sechs Monate alte Hündin zeigte nicht nur schwerste Abmagerung und fehlende Bemuskelung, sondern auch eine stark gekrümmte Körperhaltung, die auf Bauchschmerzen schließen ließ. Wer jetzt annimmt, die Hündin wäre in einem Schuppen vergessen worden, der irrt sich. Bella, so ihr Name, befand sich in normaler Wohnungshaltung in der Verantwortung einer Frau, die sich vor Ort völlig uneinsichtig zeigte. Ihre Ausflüchte gingen von „Die Rasse muss so aussehen“ über „Ich wollte, dass sie klein bleibt“ zu „Ich habe sie immer nach Vorschrift der Züchter gefüttert“. Auch einen Tierarzt hatte die Dame mit ihrem Welpen nie besucht. Von Besorgnis keine Spur.

Aufgrund Bellas lebensgefährlichen Zustands und der uneinsichtigen Besitzerin wurde die Kleine sofort vom Veterinäramt mitgenommen und in die Obhut des Münchner Tierheims übergeben, wo die arme Seele unverzüglich tierärztlich versorgt und stabilisiert wurde. Der grauenhafte äußere Eindruck bestätigte sich, der allerdings nicht etwa von einem starken Parasitenbefall verursacht wurde, sondern tatsächlich von mangelnder Fütterung. Der Ernährungszustand war so kritisch, dass, wäre die Meldung ein paar Tage später erfolgt oder die Hündin an Durchfall erkrankt, ihr Leben vorbei gewesen wäre.

Um Bellas Überleben zu sichern, musste sie sofort in 24-Stunden-Betreuung bei einem professionellen Tierpfleger, der sie in einer ansteckungsarmen Umgebung mit vielen kleinen Portionen fütterte. Danach zog sie auf eine Pflegestelle um. Durch die liebevolle und intensive Betreuung konnte die 8 Kilo leichte Hündin, die in dem Alter und bei der Rasse eigentlich 14 Kilo hätte wiegen sollen, rasch an Gewicht und Energie zulegen. Auch die vor Schmerzen gekrümmte Haltung verschwand nach wenigen Tagen. Dennoch berichtete die Pflegerin von ungewöhnlich gierigem, ja gar panischem Fress- und Futterstehlverhalten.

Bis Mitte Mai hatte Bella stolze 20 Kilo bei einem idealen Ernährungszustand erreicht. Durch viel Bewegung, ausgiebige Spaziergänge und Spiel mit anderen Hunden hat sie sich trotz ihres schlimmen Zustands zu einer fröhlichen, gesunden und ihrer Rasse entsprechend sportlichen Junghündin entwickelt. Bei der liebevollen Pflegemama sollte sie zuletzt auch ihr endgültiges Zuhause finden.

Doch diese Geschichte hatte vorerst kein Happy End. Am 20. Mai erreichte das entsetzte Tierheim München eine richterliche Anordnung, die Hündin solle sofort (bis zur Verhandlung) an die gehbehinderte Besitzerin herausgegeben werden. Offenbar war diese anwaltlich gegen die Wegnahme vorgegangen und ein Amtsrichter hatte schon vor dem Prozess eine Herausgabe angeordnet. Eine Entscheidung, die niemand, der in die Bearbeitung des Falls involviert war, auch nur ansatzweise nachvollziehen kann. Warum sollte die gerade erst aufgepäppelte Bella ihr neues Zuhause verlassen und zurück zur ursprünglichen Besitzerin, die sie beinahe verhungern hatte lassen? Zu einer Frau, die mehrfach im Tierheim aufgetaucht war und trotz wiederkehrender, unermüdlicher Erklärungen nie verstanden hat, warum ihr die Hündin weggenommen worden war.

Durch eine Beschwerde im Eilverfahren durch das Landratsamt konnte die Herausgabe in letzter Minute verhindert werden. Sehr hilfreich für diese Intervention waren zahllose Briefe und Mails, die TierfreundInnen an das zuständige Amt geschickt hatten, prominente FürsprecherInnen und eine Online-Petition zugunsten von Bella, die knapp 85.000 Unterschriften verzeichnen konnte.

Am 22. Juli wurde der Beschwerde des Landratsamtes stattgegeben. Das bedeutete, dass Bella bis zum Hauptsacheverfahren nicht zurück zu ihrer ursprünglichen Besitzerin musste. Ende Juli kam dann die erlösende Nachricht des Veterinäramts: Bella durfte vom Tierheim vermittelt werden und ihre Pflegemama unterschrieb sofort den entsprechenden Vertrag. Damit ist sie die rechtmäßige Eigentümerin der Jagdhündin und Bella darf für immer bei ihr bleiben. Auch das ausstehende Gerichtsverfahren kann daran nichts mehr ändern. Uns allen viel ein riesengroßer Stein vom Herzen!

Mit der Veröffentlichung dieser Geschichte möchten wir an die Zivilcourage aller appellieren, Tieren in Not zu helfen und Missstände umgehend beim örtlichen Veterinäramt, Tierschutzverein oder der Polizei zu melden. Es kann Leben retten! Unsere TierschutzinspektorInnen beraten Sie diesbezüglich gerne und gehen Ihren Hinweisen nach. Danke!

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