Es ist nie zu früh, sich mit seinem Nachlass zu befassen, auch in jüngeren Jahren nicht. Durch ein Testament stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche später Berücksichtigung finden. Es ist es ein beruhigender Gedanke, alles geregelt zu haben. Doch wie schreibt man ein Testament? Wer kümmert sich um Ihr Haustier, räumt die Wohnung und plant die Beerdigung, wenn es keine Angehörigen gibt? Keine leichten, aber wichtige Fragen, die wir uns alle einmal stellen müssen.
In unserer neuen Broschüre möchten wir Ihnen gerne einige Informationen an die Hand geben, die Ihnen helfen, sich bestmöglich vorzubereiten und die richtigen Entscheidungen für die Zukunft (auch ihres Haustieres) zu treffen.
Natürlich ist niemand verpflichtet, ein Testament zu verfassen. Wenn Sie keinen letzten Willen hinterlassen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet konkret, dass Verwandte, eingetragene Lebenspartnerschaften oder der Staat Ihr Vermögen erben.
Gibt es keinerlei Verwandtschaft oder eingetragene LebenspartnerInnen, fällt das komplette Vermögen an den Staat. Ist diese Regelung in Ihrem Sinne, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Möchten Sie aber Ihren Nachlass oder auch nur einen Teil davon an einen Freund oder Freundin, ein Projekt oder einen Verein spenden, müssen Sie ein Testament aufsetzen.
Die gesetzliche Erbfolge ist nicht ganz nach Ihrem Geschmack? Dann regeln Sie Ihren Nachlass am einfachsten mit einem sogenannten privatschriftlichen Testament. Das bedeutet, dass Sie Ihre Wünsche handschriftlich fixieren und am Ende eigenhändig unterschreiben.
Wenn Sie mehrere Testamente verfasst haben, ist stets das neueste gültig. Alternativ zum Testament können Sie auch einen Erbvertrag aufsetzen, der aber von einem Notar beurkundet werden muss.
Wenn Ihnen Tiere am Herzen liegen, können Sie den Tierschutzverein München e.V. in Ihrem Testament bedenken und damit sichergehen, dass Ihr Vermächtnis unseren Mitgeschöpfen zugutekommt. Auf Wunsch stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Als gemeinnützige Organisation sind wir von Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit, die normalerweise anfällt. Alles, was Sie uns hinterlassen, kann daher in vollem Umfang für die Tiere verwendet werden. Da Erbschaften rund 50 Prozent unserer Einnahmen ausmachen, wären wir ohne diese Zuwendungen nicht in der Lage, unsere vielfältigen Aufgaben im Bereich Tierschutz zu erfüllen.
Haben Sie Fragen in Bezug auf Erbschaften und Vermächtnisse? Bestellen Sie doch einfach unverbindlich unsere aktuelle Broschüre zum Thema. Unsere Syndikusrechtsanwältin Daniela Bode berät Sie gerne zu Ihrer Nachlassplanung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter Tel.: 089 / 921 000-32 oder per E-Mail an: d.bode@tierschutzverein-muenchen.de. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!