Der Tierschutzverein München e.V. und sein Tierheim arbeiten zunehmend an der Belastungsgrenze. Deshalb unterstützt der Verein die heute eingereichte Klage des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Trotz Versprechen im Koalitionsvertrag hatte die Regierung im Bundeshaushalt 2026 erneut keine Mittel für den praktischen Tierschutz vor Ort bereitgestellt. Auch der Münchner Tierschutzverein, der jährlich über 7.000 Tiere versorgt, ist von den ausbleibenden Investitionshilfen betroffen. Der Deutsche Tierschutzbund sieht den Bund aufgrund des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz auch in einer finanziellen Verpflichtung und will dies nun erstmals gerichtlich klären lassen.

„Die Situation spitzt sich seit Jahren zu. Immer mehr Tiere bleiben immer länger bei uns, während sowohl die Kosten, die Auflagen als auch der notwendige Investitionsbedarf massiv steigen“, sagt Kurt Perlinger, der Vorstandsvorsitzende. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Trotzdem werden wir seit Jahren allein gelassen.“

Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes besteht bundesweit ein Investitionsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen. Viele kämpfen mit maroden Gebäuden, ge-stiegenen Energie- und Tierarztkosten sowie verschärften Vorgaben etwa im Bereich Tierseuchen- und Arbeitsschutz.

In München besteht zum Beispiel dringender Sanierungsbedarf in der Vogelabteilung, deren Gebäude noch aus den 70er Jahren stammt. Hier müssen mehrere Bereiche modernisiert werden, darunter die Quarantänestation und der Papageiengang.

Der Bund zieht sich bisher aus der finanziellen Verantwortung und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen. Dabei zeigt die sogenannte “Sportmilliarde” was möglich ist, wenn der politische Wille da ist: Städte und Gemeinden können beim Bund seit Kurzem Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten beantragen. „Das braucht es auch für den Tierschutz“, sagt Perlinger. Auch mit Blick auf das Ordnungsrecht bleibt die Bundesregierung untätig: Wichtige Maßnahmen, um den karitativen Tierschutz zu entlasten, etwa eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen oder ein für Tierhalter verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung, fehlen bis heute.

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