Tierschutzverein München e.V. hofft auf neues Tierschutzgesetz

25.09.2024: Der Tierschutzverein München e.V. sieht in der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes die einmalige Chance, die Tierheime zu entlasten und den Tierschutz in Deutschland voranzubringen. Der derzeitige Entwurf bleibe jedoch hinter den Erwartungen zurück und sehe vielmehr ein auf die Nutzung der Tiere ausgerichtetes Gesetz vor, so die Kritik der Tierschützer. Im Schulterschluss mit dem Deutschen Tierschutzbund fordern sie die politisch Verantwortlichen auf, das neue Gesetz am Staatsziel Tierschutz auszurichten.

„Was im Koalitionsvertrag versprochen wurde, wird im aktuellen Entwurf für das neue Tierschutzgesetz nicht gehalten. Mehr Tierschutz ist nur für wenige Bereiche vorgesehen – und auch da nur ungenügend“, so Kristina Berchtold vom Tierschutzverein München e.V. „Der Tierschutz steht als Staatsziel im deutschen Grundgesetz. Es müssen nun mutige und konsequente Entscheidungen für die Tiere getroffen werden, sonst wird sich an der dramatischen Lage der Tierheime nichts ändern und tierschutzwidrige Missstände werden erneut für Jahre zementiert. Noch ist es nicht zu spät nachzubessern.“ Der Tierschutzverein appelliert daher an den/die Münchner Bundestagsabgeordnete*n, darunter Wolfgang Stefinger (CSU), Claudia Tausend (SPD) und Jamila Schäfer (Bündnis90/Die Grünen) sich im Gesetzgebungsverfahren für den Tierschutz einzusetzen.

Morgen, am 26. September soll die erste Lesung des Tierschutzgesetzes im Bundestag erfolgen.

Überlastete Tierheime; unzureichender Schutz der Tiere
Immer mehr Tiere, die aufgrund unüberlegter Anschaffungen und Überforderung der HalterInnen in den Tierheimen gelandet sind und weiterhin aufgenommen werden, haben die Heime an ihre räumlichen und personellen Grenzen gebracht. Auch das Tierheim München ist permanent am Limit. „Ein theoretischer Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Haustieres sollte daher Pflicht werden“, so Berchtold. Der Onlinehandel mit Tieren müsse verboten oder zumindest stark eingeschränkt und eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katze gesetzlich verankert werden. „Wie in vielen Tierheimen steigt die Zahl ungewollter und heimatloser Katzen, um die wir uns kümmern müssen – Katzen, die ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben werden, aber auch Straßenkatzen, die wir kastrieren lassen und an Futterstellen weiter versorgen“, sagt Berchtold. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sei daher essenziell und gehöre ins Tierschutzgesetz.

Der Tierschutzverein München e.V. kritisiert zudem, dass das Thema Tierversuche im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes weitgehend außen vor bleibt, obwohl die Bundesregierung eine Reduktionsstrategie versprochen hatte. „Der Weg hin zum völligen Ausstieg aus Tierversuchen muss geebnet werden“, fordert Berchtold. Auch für Tiere in der Landwirtschaft erhoffen sich die Tierschützer Verbesserungen: Es brauche ein Verbot tierwidriger Haltungssysteme wie Anbindehaltung, Käfighaltung und Kastenstand sowie ein Verbot jeglicher Amputationen. Ebenso für Tiertransporte in Länder außerhalb der EU - wie Algerien, Ägypten oder Marokko – fordert der Tierschutzverein ein konsequentes und schnelles Verbot.

Alle Neuigkeiten
.