Konkret hatte der Verein einen Brief an Oberbürgermeister Reiter geschickt und darin um eine Allgemeinverfügung für die Stadtgebiete mit besonders großem Tierbestand gebeten, die ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt.
Jahr für Jahr werden unzählige Wildtiere wie auch Heimtiere zum Jahreswechsel in extremen Stress und Todesangst versetzt. Gerade Wildtiere werden durch die Knallerei und die Lichtblitze völlig unvorbereitet aufgeschreckt. Vögel fliegen in Panik und ohne Orientierung umher, teilweise deutlich weiter und höher als normal und verunglücken häufig durch Kollisionen mit Gebäuden oder anderen Tieren. Besonders problematisch ist, dass die Tiere durch die akute Stressbelastung lebensnotwendige Energiereserven verlieren, die sie brauchen, um die kalte Jahreszeit gut zu überstehen. Gerade in Hinblick auf das aktuelle Artensterben ist diese Sonderbelastung fatal!
Auch Heimtiere wie Hunde und Katzen leiden immens unter der massiven Geräuschbelastung, der sie durch ihr feines Gehör viel stärker ausgesetzt sind als Menschen. Stress und Angst belasten die Tiere oft über Tage, sie verkriechen sich, zittern und sind wesensverändert. Jedes Jahr werden zudem um die Silvestertage vermehrt vermisste oder entlaufene Tiere gemeldet, die in einigen Fällen gar nicht oder nur noch tot gefunden werden.
Besonders schwer sind die Beeinträchtigungen, wenn die Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Tierhaltungseinrichtungen gezündet werden, wie etwa städtischen Zoos oder Tierheimen. Diese Einrichtungen sind trotz ihrer außerordentlichen Schutzwürdigkeit gegen Lärmbeeinträchtigungen nicht in den absoluten Verboten nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) gelistet.
Die TierschützerInnen plädierten in Ihrem Schreiben an die Stadt daher dafür, den vollen Spielraum der Verordnung zum Schaffen von Schutzräumen auszuschöpfen. So können Kommunen durch Allgemeinverfügung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 1. SprengV bestimmte Gebiete per Sonderverbot von der Erlaubnis ausnehmen, Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Schon jetzt ermöglicht diese Regelung, pyrotechnische Gegenstände erstens in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und zweitens mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Gemeindeteilen zu bestimmten Zeiten auch am 31.12. zu verbieten. So sollte die unmittelbare Nähe zu Tierheimen und Zoos als extra brandempfindlich gekennzeichnet werden, weil Feuer in Tierhaltungseinrichtungen besonders viel Leid verursacht, wie der Brand des Krefelder Affenhauses zum Jahreswechsel 2019/2020 gezeigt hat, auch wenn dieser nicht durch Feuerwerkskörper, sondern durch Himmelslaternen verursacht wurde.
Auch Punkt 2 ist nicht eindeutig dahingehend formuliert, dass nur der Schutz von Menschen vor Knallwirkung möglich ist. Über das Staatsziel Tierschutz in Art. 20 des Grundgesetzes sollte der Wortlaut der Verordnung so ausgelegt werden, dass die Ziele des Tierschutzes verwirklicht werden können. Damit könnten Gebiete mit großen Tierhaltungen wie Zoos oder Tierheime den dicht besiedelten Gemeindeteilen gleichgestellt werden.
Die für Sprengstoffangelegenheiten zuständigen Behörde der Stadt, das Kreisverwaltungsreferat, sieht jedoch keine rechtliche Möglichkeit für ein entsprechendes Abbrennverbot. Demnach wurde die Rechtsgrundlage hierfür bereits 2020 vollumfänglich geprüft und für nicht gegeben erklärt. So ließe die Bebauung weder rund um das Tierheim noch um den Tierpark eine Einstufung als besonders brandempfindlich zu. Auch eine dichte Besiedelung, die ein Böllerverbot rechtfertigen könnte, sei rund um die Riemer Str. 270 und das Zoogelände nicht vorhanden. Eine Berücksichtigung der Tierpopulation sei hier vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Allgemein beinhalte das Sprengstoffgesetz nicht den Schutz von Wild- und Haustieren.
Der Tierschutzverein München ist von der städtischen Absage freilich sehr enttäuscht und sorgt sich um seine Schützlinge im Tierheim sowie um alle anderen Tiere im Stadtgebiet und Umkreis. „Feuerwerk, vor allem das private Böllern, ist schon immer unsinnig und sollte aus verschiedenen Gründen längst abgeschafft werden: Es verschmutzt die Umwelt, birgt große Verletzungsgefahren, verschwendet Unmengen an Geld, das an anderer Stelle viel sinnvoller eingesetzt werden könnte und ist für die meisten Tiere (Haustiere und vor allem Wildtiere) der blanke Horror - und das noch dazu nicht nur am 31.12., sondern schon Tage vor und bis zu einer Woche nach dem Jahreswechsel!“, so Pressesprecherin Kristina Berchtold, „Fortschritt bedeutet alte Traditionen und Bräuche aus Vernunft zu hinterfragen und sinnvolle Schlüsse zu ziehen. Das Geballer braucht wirklich kein Mensch – und erst recht kein Tier!“ Der Tierschutzverein München e.V. appelliert an alle Münchnerinnen und Münchner, freiwillig auf Böller und Raketen zu verzichten und damit Menschen, Tiere und Umwelt zu schützen.
Wir haben Ihnen einen Ratgeber hinterlegt mit vielen nützlichen Informationen, wie Sie und Ihre Tiere angstfrei durch die Feiertage kommen.